Anderseits lassen aber auch schon die eher geringe Grösse und die Lage der Parzelle die Realisierung anderer auf einen Standort in der Zone OEB angewiesenen Bauvorhaben wenig wahrscheinlich erscheinen. Auch der Wortlaut von § 12 Abs. 4 BNO, mit dem man den damaligen Einsprechern entgegenkommen wollte, lässt sich vor diesem Hintergrund vernünftigerweise nur dahingehend verstehen, dass ein Pfadihaus und nicht ein Pfadiheim (mit Lagerbetrieb), aber auch keine andere öffentliche Baute oder Anlage, erstellt werden soll. Dies bestätigte der Vertreter des Gemeinderats auch anlässlich der Verhandlung ausdrücklich.