Die Beschwerdeführer vermuten, "es seien noch ganz andere Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. ... geplant", ohne allerdings konkrete Anhaltspunkte für ihre Befürchtungen zu nennen. Dass die Umzonung der Teilfläche von 20,6 a in die Zone OEB zur Verwirklichung des geplanten Pfadihauses und nicht zu anderen, unbestimmten Zwecken erfolgt, ergibt sich einerseits aus der Tatsache, dass die Pfadfinderabteilung S. mehr als 10 Jahre nach einem geeigneten Standort für ein Pfadihaus gesucht hat, und auch das Begehren, es seien durch Umzonierung der Parzelle Nr. ... die entsprechenden zonenmässigen Voraussetzungen zu schaffen, gestellt hat.