Ein Pfadihaus und dessen Betrieb gehören untrennbar zur Bewegung. Die offenkundigen Bedürfnisse einer Organisation, die anerkanntermassen in nicht unwesentlichem Umfang Aufgaben im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit wahrnimmt, sind durch die Interessen der Allgemeinheit an der Pfadibewegung selbst ebenfalls abgedeckt, auch wenn die Bevölkerung aus dem Pfadihaus in der Regel keinen direkten, unmittelbaren Nutzen zieht. Für das Vorhandensein eines allgemeinen Interesses spricht im Übrigen auch die einhellige Zustimmung, die die Umzonung zugunsten des Pfadihauses im Einwohnerrat erfahren hat.