Begegnungs- und Aufenthaltsort der Jugendlichen, als Ort für die Durchführung von Übungen sowie als Materialdepot dient. Die Ausübung der Aktivitäten würde ohne ein Pfadihaus auf Anlässe im Freien beschränkt und einen Grossteil der Veranstaltungen (Leitersitzungen, Elternabende, Elternbeirat, Altpfaderbewegung, etc.) verhindert oder doch erheblich erschwert. Der Zweck der Pfadibewegung umfasst in diesem Sinn den Betrieb eines Pfadihauses. Insofern lässt sich - entgegen der etwas widersprüchlichen Argumentation der Beschwerdeführer - nicht sagen, an einem Pfadihaus bestünden keinerlei öffentliche Interessen. Ein Pfadihaus und dessen Betrieb gehören untrennbar zur Bewegung.