Seitens der Pfadi S. wird auch geltend gemacht, es würde Raum für die Vorbereitungsarbeiten und die anfallenden administrativen Aufgaben der Leiter sowie für die Pflege und Aufbewahrung des Materials benötigt. Den "Wölfen" und "Bienli" solle die Möglichkeit zum Basteln und eine Alternative bei schlechter Witterung geboten werden. Die Pfadfinder sind für die Ausübung ihrer Aktivitäten somit zwar nicht im Sinne einer ausschliesslichen Voraussetzung auf ein Pfadihaus angewiesen, jedoch entspricht ein solches Gebäude einem klaren Bedürfnis, indem es als 2000 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 213