Solange kein anderer öffentlicher Bedarf besteht, kann der Gemeinderat in der Zone OEB Bauten und Anlagen für die Freizeitbetätigung und Erholung der Bevölkerung (Kleintierhaltung, Sportanlagen, Tennis- und Squash-Hallen, Minigolfanlagen usw.) befristet bewilligen. 4 In der Zone OEB im Nuechtal ist das Erstellen eines Pfadihauses, nicht jedoch eines Pfadiheimes, zulässig." b) Nach Auffassung der Beschwerdeführer dient ein Pfadihaus nicht dem öffentlichen Interesse, weshalb es in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen nicht zonenkonform sein könne.