) beschränken können. e) Zusammenfassend sind die Beschwerden aus diesen Gründen für die umstrittene Teilfläche von 800 m2 gutzuheissen. Der Genehmigungsentscheid hat einen nicht RPG-konformen Planungsakt der Gemeinde und materiell den Beschwerdeentscheid, mit dem der Rechtsschutzanspruch der Beschwerdeführer verletzt wurde, geschützt. 2000 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 209