Aus diesen Äusserungen kann geschlossen werden, dass schon das Baudepartement von einer fehlenden Gestaltungsfreiheit der Gemeinde ausging. Diese Anweisungen veranlassten jedenfalls den Gemeinderat W. davon auszugehen, dass sie im ganzen Gebiet "Stückhalde" keinen Planungsspielraum mehr besitze. Anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht erklärte der Vertreter des Gemeinderats, dieser sei zudem davon ausgegangen, dass die Gemeinde keine Entschei- 206 Verwaltungsgericht 2000