§ 8 Abs. 1 NLD). Die Bewertung der Schutzwürdigkeit der Biotope von lokaler Bedeutung hat sich nach den die Kriterien in § 6 Abs. 3 NLD zu richten. Auch der Aspekt des ökologische Ausgleichs im Sinne von Art. 18b NHG ist bei der Planung zu berücksichtigen (§ 13 und § 14 NSV). Die Gemeinden besitzen bei der Ausscheidung lokaler Schutzzonen ein weites Ermessen. c) Das Planungsermessen der Gemeinde ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts auch im Falle einer (erstmaligen) Teilgenehmigung einer Nutzungsplanung verbunden mit einer Rückweisung nicht eingeschränkt (vgl. AGVE 1996, S. 304 ff., insbesondere Erw. II/1b/bb).