Selbst wenn der Entzug der Bibel einen kleinen Beitrag zur Beruhigung des Beschwerdeführers leisten kann, ist die damit verbundene tiefgreifende Einschränkung der Freiheitsrechte des Beschwerdeführers unverhältnismässig. Der angestrebte Erfolg ist nach ärztlicher und fachrichterlicher Meinung mit den angeordneten medizinisch indizierten Massnahmen der medikamentösen Behandlung und der - vorübergehenden - Isolation anzustreben und selbst gewisse Nachteile wie eine zeitliche Verzögerung, die durch das Bibellesen entstehen könnten, 202 Verwaltungsgericht 2000