Er habe das Buch auch kampflos hergegeben. Ziel der flankierenden Massnahmen (Besuchsverbot und Bibelentzug) sei ein erzieherisches, das aber nur erreicht werden könne, wenn der Lernprozess längere Zeit andaure. Das Gericht zweifelt - wie schon beim Besuchsverbot der Seelsorgerin - aufgrund des seit Jahren anhaltenden chronischen Zustandsbildes des Beschwerdeführers an den Erfolgschancen der verfügten Massnahme.