Weiter spreche sie mit ihm auch häufig über das Problem der Sexualität und der Masturbation. Der Fachrichter sieht in den 1 bis 2 Besuchen à ca. 30 Minuten pro Woche keine Anhaltspunkte für eine Verstärkung des psychotischen Erlebens des Beschwerdeführers und nach seiner Ansicht ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich die Wahngedanken des Beschwerdeführers durch ein Besuchsverbot auflösen oder auch nur reduzieren werden. Die heftigen verbalen Attacken an der Verhand- 2000 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 197