auch gemäss Darstellung in der Botschaft nur der Schutz der betroffenen Person oder deren Mitmenschen sein (Botschaft, S. 6). Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschwerdeführer, der aus Sicherheitsgründen bereits isoliert wird, zusätzlich die ganze Zeit im Gurt ans Bett gebunden sein muss. Ein Festgurten kann nur in akuten Notsituationen verhältnismässig sein. Wo ein Kampf mit dem Beschwerdeführer voraussehbar ist, wie vor einer Visite oder einer Zwangsmedikation, ist das Gurten zum Schutz der Betroffenen angebracht. Unverhältnismässig ist dagegen, wenn ein Patient ausserhalb von Notsituationen im Isolationszimmer in den Gurt gelegt wird.