Man habe zu wenig Personal auf der Abteilung (Protokoll, S. 9 f.). Der Zustand des Beschwerdeführers verlangt nach einer Behandlung mit Medikamenten, die notfalls zwangsweise - d.h. allenfalls auch durch Festgurten zu diesem Zweck - verabreicht werden müssen. Da sich die verbalen und tätlichen Angriffe hauptsächlich gegen die Ärzte richten, ist ein Gurten somit zumindest während der Arztvisite zum Schutz Dritter indiziert.