Psychiater. Immerhin ist auch nicht ausgeschlossen, dass aufgrund eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschwerdeführer und einem Arzt eine verbesserte Krankheits- und Behandlungseinsicht und damit eine bessere Compliance eintritt. Dann könnte auf eine orale Medikation mit weniger unangenehmen Nebenwirkungen umgestellt werden. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass sich der Beschwerdeführer ausdrücklich bereit erklärt hat, Zyprexa regelmässig einzunehmen. cc) Daraus ergibt sich, dass die Weisung gemäss Ziffer 2 lit. b der angefochtenen Verfügung, soweit sie die Art der Verabreichung (Depotmedikation) betrifft, zu stark in die Kompetenz der Ärzte eingreift.