Dies hat denn auch zur Verbesserung des Zustandsbildes des Beschwerdeführers beigetragen. Ob und wie lange diese konkrete Medikation aber im ambulanten Rahmen noch medizinisch indiziert und aufgrund der nachgewiesenen Nebenwirkungen zu verantworten ist, muss alleine den zuständigen Ärzten überlassen werden - seien es während des freiwilligen Aufenthaltes in der PKK Klinikärzte oder danach externe 190 Verwaltungsgericht 2000