ZGB Geltung haben. Weder das für die Entlassung zuständige Bezirksamt noch das Verwaltungsgericht haben den Ärzten Vorschriften über die Wahl des Medikamentes und die Art der Verabreichung zu machen. Die aktuelle Depotmedikation mit Clopixol ist aufgrund der Erfahrung, dass der Beschwerdeführer orale Medikamente in der Vergangenheit stets früher oder später wieder abgesetzt hat, sinnvoll. Dies hat denn auch zur Verbesserung des Zustandsbildes des Beschwerdeführers beigetragen.