Unter diesen Umständen ist es unerheblich, dass die Beschwerdeführerin den ihr von der Klinik unterbreiteten Freiwilligenschein nicht unterschrieben hat. D. Wird jemand bezirksärztlich per fürsorgerischer Freiheitsentziehung in die Psychiatrische Klinik Königsfelden (PKK) eingewiesen, ist die Klinik Königsfelden zur Entlassung aus dem Status der fürsorgerischen Freiheitsentziehung zuständig, wenn sie die Voraussetzungen als nicht mehr gegeben erachtet (§ 67e EG ZGB). Dies hat die PKK vorliegend getan.