2000 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 187 bis eine Institution für die Beschwerdeführerin gefunden wird (vgl. dazu die ausführliche Begründung in den Urteilen vom 18. April 2000 und vom 22. August 2000). e) Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass auf die Beschwerde wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse nicht einzutreten ist. 51 Aufhebung fürsorgerischer Freiheitsentziehung; Freiwilligenstatus trotz Verweigerung der Unterzeichnung des Freiwilligenscheins. Beschluss des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 10. Oktober 2000 in Sachen S.S. gegen Verfügung des Bezirksarzt-Stellvertreters L.