Einerseits erfolgten bereits zwei gerichtliche Überprüfungen der aktuellen Zwangshospitalisation, anderseits befindet sich die Beschwerdeführerin ausschliesslich deshalb seit über fünf Monaten im Rahmen einer rechtmässigen fürsorgerischen Freiheitsentziehung in der Klinik Königsfelden, weil ihr die notwendige persönliche Fürsorge nur im Rahmen einer Institution mit Betreuung und Aufsicht erwiesen werden kann, wobei aufgrund der Verhaltensauffälligkeiten der Beschwerdeführerin seit längerer Zeit keine der bekannten Heime und Institutionen mehr bereit ist, die Beschwerdeführerin aufzunehmen. Die Klinik ist daher so lange eine geeignete Anstalt,