Dies schliesst jedoch eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Verhältnismässigkeit einer angeordneten und durchgeführten Isolation nicht aus. dd) Im vorliegenden Fall war offensichtlich weder am Tag vorher, noch am Tag des 24. August 2000 selber, an welchem der Zwangsmassnahmen-Entscheid erlassen wurde, eine Situation gegeben, in welcher dem Beschwerdeführer die notwendige Fürsorge 184 Verwaltungsgericht 2000