Mitpatienten unter dem angetriebenen Zustand gelitten hätten. Daraufhin wurde der Beschwerdeführer am 25. August 2000 über Mittag während zwei Stunden und ab 20 Uhr abends erneut isoliert. Damit steht fest, dass auch nach Meinung der zuständigen Klinikärzte der Beschwerdeführer am 24. August 2000 nicht zwangsisoliert werden musste, da er - auch ohne Isolation - nicht hinreichend auffällig oder gar gefährlich war. Ausserdem wollte man zusätzliche Aggressionen durch das „Einsperren“ vermeiden.