Am 24. August 2000 wurde die Situation als angespannt, der Beschwerdeführer aber als lenkbar beschrieben. In Einzelbegleitung durfte er den Park aufsuchen. Gegen Abend wurde er als zwischendurch laut beschrieben, er habe sich aber nach kurzer Zeit wieder beruhigen können. Am folgenden Tag wurde der Beschwerdeführer wieder zunehmend verbal aggressiv, wobei die 182 Verwaltungsgericht 2000