Vorweg ist zu bemerken, dass die Isolation von ihrem Wesen her eine grundlegend andere Zwangsmassnahme darstellt als eine medikamentöse Zwangsbehandlung. So führt auch Bleuler aus, unter der heutigen Therapie seien langdauernde Isolierungen nicht mehr nötig, wogegen ganz kurze Isolierungen in akuten schweren Erregungszuständen für die Mitpatienten oft eine Notwendigkeit seien (Eugen Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie, Neubearbeitung von Manfred Bleuler, Berlin/Heidelberg/New York 1983, S. 193). Isolation bedeutet, in einem (oft ausser einem Bett unmöblierten) Raum alleine eingeschlossen zu werden.