"Verweigerung jeglicher Medikation bei aggressivem, fremdgefährlichen Zustandsbild". b) Wie bereits aufgezeigt, sind die Voraussetzungen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung erfüllt und es ist erstellt, dass die Beschwerdeführerin an einer chronischen paranoiden Schizophrenie leidet. Es bleibt daher zu prüfen, ob die angefochtene Zwangsbe- 176 Verwaltungsgericht 2000