Dieses Interesse zielt darauf ab, die physische und psychische Gesundheit unbestimmt vieler – im Idealfall aller – vor Fremd- und unter Umständen vor Selbstschädigung zu bewahren und damit zur Verbesserung der Durchschnittsgesundheit der Bevölkerung beizutragen. Nicht einfach fällt dabei die Abgrenzung von öffentlichen und privaten Interessen. Die Gewährleistung seiner Gesundheit steht zunächst im Interesse des Einzelnen selbst. Aus ganzheitlicher Sicht ist jedoch auch die Allgemeinheit an einem guten individuellen Gesundheitszustand aller interessiert. Dies trifft namentlich dort zu, wo eine Fremdgefährdung besteht.