Zusammenfassend erachtet das Verwaltungsgericht die dargestellten Mängel insgesamt für derart gewichtig, dass die Veranlagungsverfügung auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung als nichtig zu bezeichnen ist. 43 Kostenauflage. - Kostenauflage an den obsiegenden Beschwerdeführer wegen verspäteten Vorbringens von Sachverhaltselementen, aber in der Regel nicht wegen verspäteten Vorbringens rechtlicher Argumente (Erw. II). Vgl. AGVE 2000, S. 352, Nr. 85