Im Übrigen würde diese Argumentation den Beschwerdeführern ohnehin nicht helfen, da man der Besteuerung nicht mit dem Hinweis entgehen kann, man wäre bei anderer Vorgehensweise besser gefahren; die Besteuerung hat nach den tatsächlichen Verhältnissen zu erfolgen. 41 Zustellung an gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten. - Ist nur einer der Ehegatten vertreten, muss die Zustellung an dessen Vertreter und an den anderen Ehegatten separat erfolgen.