Sie wurde denn auch seither durch die Steuerbehörden als nicht zum Betrieb gehörendes Bauland behandelt (vgl. Schätzung 1985; Fragebogen für Landwirte bei der Veranlagung 1989/90 [mit entsprechender Konsequenz bei der landwirtschaftlichen Nutzfläche und dem volkswirtschaftlichen Einkommen sowie bei der Vermögenssteuer]). c) Es stellt sich die Frage, ob die geänderten Verhältnisse seit der Neuzuteilung (Zuteilung als Baulandparzelle;