cc) Bei der Schätzung der Wertminderung kann nicht unbeachtet bleiben, dass das Vorkaufsrecht keinerlei Auswirkungen zeitigt, solange keine Verkaufsabsicht des Eigentümers besteht. Gerade beim selbstbewohnten Grundeigentum, das nicht zur Gewinnerzielung erworben wird, sondern in erster Linie Wohnzwecken dient, wird der Vorkaufsfall häufig nicht eintreten, sondern einzig dann aktuell werden, wenn sich die Lebensumstände, insbesondere die Ar- beits- oder familiäre Situation, ändern und ein "Notverkauf" erfolgt. 138 Verwaltungsgericht 2000