3. a) - d) (Fr. 19'000.-- Reduktion wegen verschiedener Abweichungen von den Vergleichskäufen) e) aa) Des weiteren verlangen die Beschwerdeführer, das limitierte Vorkaufsrecht sei wertmindernd anzuerkennen. Die Steuerkommission B. hat dieses - analog der Praxis bei gebundenen Mitarbeiteraktien - mittels einer Diskontierung berücksichtigt, zu einem Satz von 4 %. Die Beschwerdeführer verlangen demgegenüber einen Satz von 10 %. 2000 Kantonales Steuerrecht 137