Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 26. Juli 2000 in Sachen R.V. gegen Entscheid des Regierungsrats. Sachverhalt Der Beschwerdeführer verlangte ein Hinausschieben des Zeitpunkts für den Strafantritt. Weiter beantragte er sinngemäss, das Verwaltungsgericht solle die Korrektheit des Strafurteils überprüfen. Aus den Erwägungen