Am 9. Juli 1996 beschloss der Gemeinderat B. aufgrund einer Petition der Einwohner eine Verkehrsbeschränkung "Verbot für Motorwagen und Motorräder ausgenommen Zubringerdienst, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Forstwirtschaft" für die M...-strasse. Dagegen erhobene Einsprachen wiesen der Gemeinderat B. und der Regierungsrat in der Folge ab. Drei Nachbargemeinden erhoben beim Verwaltungsgericht Beschwerde und beantragten den regierungsrätlichen Entscheid und die Verkehrsanordnung aufzuheben. Aus den Erwägungen