für das Vorliegen eines Härtefalles nicht gegeben. Das Verwaltungsgericht erkennt die für die Einwohnergemeinde 2000 Kostenverteilung zwischen jur. Personen des ... 105 Suhr letztlich unbefriedigende Situation im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Allerdings kann diese Bereinigung nicht über die Ausnahmeklausel des ÖVD herbeigeführt werden. 4. Zusammenfassend erweist sich die Beschwerde als unbegründet, weshalb sie abzuweisen ist. 2000 Schulrecht 107 II. Schulrecht