Die entsprechende Einzelverfügung ging dem Gesuchsteller am 15. November 1990 zu. Die dagegen erhobene Beschwerde vom 3. Dezember 1990 wurde am 5. September 1991 infolge Vergleichs abgeschrieben (...). Der Abschreibungsbeschluss wurde am 6. September 1991 versandt und erwuchs, da nicht angefochten, Ende September 1991 in Rechtskraft (...). Die Gesuchsgegnerin lässt anführen, als massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung einer allfälligen Entschädigungspflicht sei vom 16. August 1978 auszugehen; sie schliesst daraus, dass allenfalls