110 Materielle Enteignung; Schutzzone. - Zeitpunkt des Inkrafttretens der Eigentumsbeschränkung; Verjährung. - Keine enteignungsrechtlich relevante Eigentumsbeschränkung durch eine mit verwaltungsrechtlichem Vertrag errichtete Schutzzone. Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 12. September 2000 in Sachen B. gegen Einwohnergemeinde O. Aus den Erwägungen