Punkte-Toleranz dem Rechtsgleichheitsprinzip, da jedem Gesuchstellern die gleiche Spanne eingeräumt wird, bis zu welcher Verfehlungen folgenlos bleiben. Zusammenfassend ergibt sich daher, dass die 10-Punkte-Toleranz als nicht gegen das LwG-CH verstossend zu bezeichnen und daher zu berücksichtigen ist (Erw. 2.3.3.2.2.). (...) Schätzungskommission nach Baugesetz 2000 Enteignungsrecht 469 I. Enteignungsrecht