Dieser Hinweis erfolgte noch innerhalb des IP-Kontrolljahres 1998 (1. August 1997-31. Juli 1998 [Erw. 2.3.1]). Spätestens seit diesem Hinweis kann sich der Beschwerdeführer nicht mehr darauf berufen, nicht informiert worden zu sein, dass eine Ausnahmebewilligung nicht vor einer Streichung der IP-Beiträge schützt. Selbst wenn dem Beschwerdeführer zugute 462 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2000