und die Möglichkeiten einer Ausnahmebewilligung. Direktzahlungen werden in diesen Informationsschriften mit keinem Wort erwähnt. Eine entsprechende Information wäre in der Tat angezeigt gewesen (nach Angaben der Abteilung Landwirtschaft erfolgt sie in der Zwischenzeit generell [...]), ist es doch naheliegend, dass aus dem Hinweis auf Ausnahmebewilligungen der unzutreffende Schluss gezogen wird, eine solche befreie auch in direktzahlungsrechtlicher Hinsicht von der Auslaufgewährungspflicht.