II. 1. Umstritten ist vorliegend, ob zu Lasten der Parzelle Nr. 1 ein Fuss- und Fahrwegrecht zu Gunsten der Parzellen Nrn. 2.1 und 3 zu errichten ist. 2. (Zusammenfassung der Rechtsprechung bzgl. Begründung von Dienstbarkeiten bei Güterregulierungen; vgl. AGVE 2004 S. 325 ff., Erw. 3.2.) 3. 3.1. Es rechtfertigt sich, die umstrittene Dienstbarkeit je separat in Bezug auf die Parzelle Nr. 3 (Erw. II/3.2) sowie die Parzelle Nr. 2.1 (Erw. II/3.3) zu beurteilen. 350 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2009