dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag müssen bestimmte Bewirtschaftungsbeschränkungen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche innerhalb des Nitratgebietes "X." eingehalten werden. Entsprechend dürfen in der Nitratzone N 2 keine Konserven- und Verarbeitungsgemüse angebaut werden. Als Sanktion bei Zuwiderhandlungen gegen diese Beschränkungen sieht der Vertrag - auch bei nur teilweiser Nichterfüllung - vor, dass keine Abgeltungen ausgerichtet werden. 4. Die Parzelle "Y." liegt im Nitratgebiet "X." und gehört zur landwirtschaftlichen Nutzfläche der Beschwerdeführer.