In concreto hat die Beschwerdeführerin mit ihrem Schreiben vom 22. Juni 2008 keinerlei Beweismittel eingereicht. Aus diesem Grund klärte die Abteilung Landwirtschaft - ohne eine diesbezügliche Verpflichtung - zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst/Feldbau des landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg die Situation bezüglich der Gelbverzwergung im Anbaujahr 2008 ab. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist der Abteilung Landwirtschaft dadurch offensichtlich ein Mehraufwand entstanden. Diesen hat die Beschwerdeführerin zu bezahlen. Hinsichtlich der Höhe der Gebühr sieht § 1 Abs. 1 lit.