II/8.2) ist auf den tatsächlichen Kenntnisstand abzustellen. Im Übrigen ist dem Beschwerdeführer und dessen Argumentation entgegenzuhalten, dass er aufgrund der zurückgeforderten Ökobeiträge für die Jahre 1995 und 1996 selber am besten darum wissen musste, dass es unrechtmässig war, für die Folgejahre wiederum Ökobeiträge bzw. Direktzahlungen zu beanspruchen. 8.4. Offenbar per Zufall realisierte 2006 die Abteilung Landschaft und Gewässer, dass für einzelne Flächen im "Ried" nebst Pflegebeiträgen auch Direktzahlungen ausgerichtet wurden.