Im vorliegenden Fall erweist sich somit - wie von der Vorinstanz angeordnet - die Rückforderung der gesamten während acht Jahren ausbezahlten Direktzahlungen bzw. Öko- Beiträgen als angezeigt. Der Vollständigkeit halber gilt es darauf hinzuweisen, dass ein Verzicht auf den Widerruf gestützt auf Art. 30 Abs. 2 SuG ausser Betracht fällt, da - wie gesehen - eine Absicht vorlag und es folglich 344 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2009