II/4.3.3.). Offensichtlich unerheblich ist im vorliegenden Zusammenhang die 2008 beschlossene Änderung der Kürzungsrichtlinie; eine Rückwirkung auf den vorliegend zur Diskussion stehenden Zeitraum ist a priori ausgeschlossen. 7.5. Für die im vorliegenden Verfahren zur Diskussion stehenden Flächen wurden bereits 1995 und 1996 sowohl Öko-Beiträge (durch die Vorinstanz) als auch Beiträge für die geleisteten Pflegemassnahmen (durch die Abteilung Landschaft und Gewässer) ausgerichtet. Mit Verfügung vom 6. Februar 1998 wurden die Öko-Beiträge zurückgefordert mit der Begründung, es handle sich dabei um unzulässige Doppelzahlungen.