Ab circa 1986 übernahm der Kanton die Verantwortung für die Pflege und den Unterhalt im "Ried". Aufgrund der Akten sowie aufgrund der Aussagen anlässlich der Verhandlung vor der Landwirtschaftlichen Rekurskommission ist erstellt, dass ab diesem Zeitpunkt der zuständige Vertreter der Abteilung Landschaft und Gewässer den Beschwerdeführer alljährlich benachrichtigte, ab welchem Zeitpunkt er welche Flächen mähen durfte. Die Brachen, das heisst die nicht zu mähenden Flächen, wurden zusätzlich mit Pflöcken abgesteckt. Zur Festsetzung der Pflegebeiträge wurde Ende Jahr jeweils ausgemessen, wie gross die gemähte Fläche war.