4.1.3. Es ist unbestritten, dass keinerlei schriftliche Beweismittel existieren, welche das behauptete Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinde X. und dem Beschwerdeführer belegen würden. Anlässlich der Verhandlung vor der Landwirtschaftlichen Rekurskommission erklärte der als Zeuge befragte Gemeindeschreiber, es seien nie "formelle Verträge" zwischen der Gemeinde und den Landwirten im "Ried" abgeschlossen worden. Die Gemeinde habe das Land immer nur von Jahr zu Jahr vergeben. Die Gemeinde sei froh gewesen, als der Kanton die Verantwortung für Pflege und Unterhalt übernommen habe.