a - c DZV sind nicht erfüllt. Insgesamt ergibt sich daher, dass trotz der Zuweisung zur Reservatszone gemäss Hallwilerseeschutzdekret die umstrittenen Grundstücke als "für den Pflanzenbau genutzte Fläche" im Sinne von Art. 14 LBV zu behandeln sind. 336 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2009