73 Abgeltung ökologischer Leistungen gemäss § 28 ff. des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes. - Auslegung von sogenannten "Bewirtschaftungsverträgen" im Falle einer unverschuldeten Teilunmöglichkeit für den Bewirtschafter, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Nach Massgabe der vertraglichen Bestimmungen dürfen in derartigen Fällen nicht sämtliche Beiträge verweigert werden (Erw. II/1, 2, 4, 5). Aus dem Entscheid der Landwirtschaftlichen Rekurskommission vom 15. September 2008 in Sachen H. gegen Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft (5-BE.2007.12). Aus den Erwägungen