Aus den Akten ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin während des Beitragsjahres 2006 die Parzelle R., B., Wintergerste 200 Aren und R., B., extensiv genutzte Wiese, 185 Aren, tatsächlich genutzt hat. Diese Flächen bilden somit Teil der massgeblichen landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebs der Beschwerdeführerin und sind zu Direktzahlungen berechtigt. 2008 Abgeltungen gemäss kantonalem Landwirtschaft... 363 II. Abgeltungen gemäss kantonalem Landwirtschaftsgesetz